Der Gemeinderat hat beschlossen, die Vergabe der Bauplätze nach einem transparenten Punktesystem im Rahmen eines sogenannten Einheimischenmodells vorzunehmen.
Ziel ist es, insbesondere Familien sowie Personen mit Ortsbezug die Möglichkeit zu geben, in der Gemeinde Wohneigentum zu erlangen und dauerhaft dort zu leben.
Interessierte Bauwillige können sich ab sofort um einen Bauplatz bewerben.
Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungen sind bis zum 31.08.2026 schriftlich einzureichen.
Erforderliche Unterlagen:
Es sollten die folgenden Angaben gemacht werden:
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vergabekriterien und einer entsprechenden Bewertungsmatrix (s. Anlage).
Wichtige Hinweise:
Bewerber haben die Möglichkeit, ein Wunschgrundstück anzugeben.
Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern für dasselbe Grundstück entscheidet ausschließlich das Los. Sofern kein Wunschgrundstück angegeben wird, gilt die Bewerbung für jedes Grundstück im Neubaugebiet.
Für die Baugrundstücke wurde eine Bauverpflichtung von fünf Jahren (Baubeginn) festgelegt. Darüber hinaus besteht ein generelles Weiterveräußerungsverbot der Grundstücke. Bei geplanter Weiterveräußerung eines Grundstücks fällt dieses zu gleichen Konditionen wie beim Ankauf an die Ortsgemeinde zurück.
Kaufpreis:
Die Grundstückspreise für die zum Verkauf stehenden nachfolgen Grundstücke wurden wie folgt festgelegt:
Hausnummern 3, 5, 7, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27 und 32: 165 €/m²
Hausnummern 16, 18, 22, 24, 26, 28 und 30: 180 €/m².
Der Grundstücksverkaufspreis gilt als erschlossen. Eine Endabrechnung nach endgültiger Fertigstellung der Erschließungsanlagen durch Beitragsbescheid erfolgt nicht.
Einzureichen sind die schriftlichen Bewerbungen wie folgt:
Ortsgemeinde Wolsfeld
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Stichwort: Bauplatzvergabe
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen geprüft und entsprechend der festgelegten Kriterien bewertet. Anschließend erfolgt die Vergabe-entscheidung durch den Gemeinderat.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Ortsgemeinde Wolsfeld gerne zur Verfügung (wolsfeld@vg-bitburgerland.de).
Wolsfeld, den 01.07.2026
Janine Fischer
Ortsbürgermeisterin
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